Häufige Fragen (FAQ)
Die wichtigsten Antworten rund um KFZ-Gutachten, Unfallabwicklung und unsere Arbeit als freie Sachverständige.
Grundlagen
Ein KFZ-Gutachter begutachtet Fahrzeuge nach einem Unfall, Schaden oder bei einer Bewertung. Dabei werden unter anderem Schadenumfang, Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall ermittelt. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung.
Ein KFZ-Gutachten ist besonders nach einem unverschuldeten Unfall sinnvoll. Es dokumentiert den Schaden unabhängig und fachgerecht. Auch bei Fahrzeugbewertungen, Leasingrückgaben, Oldtimern, Vorschäden oder Streitigkeiten mit Versicherungen kann ein Gutachten hilfreich sein.
Ein freier KFZ-Sachverständiger arbeitet unabhängig und ist nicht an eine bestimmte Versicherung, Werkstatt oder Organisation gebunden. Dadurch erfolgt die Begutachtung neutral und im Interesse einer sachlichen Schadenfeststellung.
Ein Kostenvoranschlag enthält meist nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein KFZ-Gutachten ist deutlich umfangreicher und enthält zusätzlich Informationen zu Schadenumfang, Beweissicherung, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und weiteren regulierungsrelevanten Positionen.
Das Gutachten dokumentiert Schadenumfang, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wertminderung und Fahrzeugwerte nachvollziehbar. Es ist die technische Grundlage für die Schadenregulierung. Für die rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen ist ein Rechtsanwalt zuständig.
Kosten & Abrechnung
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Für Sie entstehen dann in der Regel keine eigenen Gutachterkosten. Bei Wert-, Leasing- oder Privatgutachten richten sich die Kosten nach Aufwand und Fahrzeugwert. Wir nennen Ihnen vorab einen verbindlichen Festpreis.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den KFZ-Gutachter. Voraussetzung ist, dass es sich nicht nur um einen sehr kleinen Bagatellschaden handelt.
Ein Gutachten lohnt sich in der Regel, wenn der Schaden über der sogenannten Bagatellschadengrenze liegt. Diese Grenze wird häufig im Bereich von etwa 750 bis 1.000 Euro gesehen. Bei Unsicherheit prüfen wir den Schaden fachlich und sagen Ihnen, ob ein Gutachten oder ein Kurzgutachten sinnvoller ist.
Ein Bagatellschaden ist ein sehr kleiner Schaden, zum Beispiel ein leichter Kratzer oder eine kleine Delle ohne tiefere technische Auswirkungen. Auch scheinbar kleine Schäden können jedoch versteckte Folgeschäden haben. Deshalb sollte der Schaden fachkundig geprüft werden.
Bei der fiktiven Abrechnung wird der Schaden auf Grundlage des Gutachtens abgerechnet, ohne dass Sie zunächst eine Reparaturrechnung einreichen. Die Versicherung zahlt dabei in der Regel den Netto-Reparaturbetrag, sofern keine Umsatzsteuer tatsächlich anfällt.
Versicherungen prüfen Gutachten häufig und können einzelne Positionen kürzen. Wir erläutern in diesem Fall die technischen Feststellungen des Gutachtens. Für die rechtliche Prüfung einer Kürzung kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll sein.
Nach dem Unfall
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und achten Sie auf Ihre Sicherheit. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus und informieren Sie bei Bedarf die Polizei. Danach sollten Sie zeitnah einen unabhängigen KFZ-Gutachter kontaktieren, bevor Sie Zusagen gegenüber der gegnerischen Versicherung machen.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen freien KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Die gegnerische Versicherung verfolgt eigene wirtschaftliche Interessen. Ein unabhängiger KFZ-Gutachter dokumentiert den Schaden neutral. Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert werden fachlich festgehalten und stehen als technische Grundlage für die Schadenregulierung zur Verfügung.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden müssen Sie sich grundsätzlich nicht von der gegnerischen Versicherung in eine bestimmte Werkstatt schicken lassen. Sie können die Werkstatt Ihres Vertrauens wählen.
Ja. Nach der Begutachtung können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Bei einer fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen, ohne die Reparatur sofort durchführen zu lassen.
Bei einem unverschuldeten Unfall kann ein Anwalt für Verkehrsrecht sinnvoll sein, insbesondere wenn die Haftung unklar ist, die Versicherung kürzt oder Personenschäden entstanden sind. Die Kosten des Anwalts werden bei berechtigten Ansprüchen in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Bei selbstverschuldeten Unfällen prüft Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden. Wir prüfen fachlich, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag zum Schaden passt, und erläutern die technischen Feststellungen des Gutachtens.
Inhalte & Begriffe im Gutachten
Ein Unfallgutachten enthält typischerweise:
• Fahrzeugdaten
• Schadenbeschreibung
• Schadenfotos
• Reparaturweg
• Reparaturkosten
• Wiederbeschaffungswert
• Restwert
• Wertminderung
• Nutzungsausfall
• Reparaturdauer
• Beurteilung der Verkehrssicherheit, soweit erforderlich
Wertminderung bedeutet, dass ein Fahrzeug nach einem Unfall trotz fachgerechter Reparatur weniger wert sein kann als vor dem Unfall. Diese merkantile Wertminderung kann im Gutachten berechnet und als Position für die Schadenregulierung ausgewiesen werden.
Nutzungsausfall ist eine Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer. Ein Gutachten kann die voraussichtliche Reparaturdauer und damit die Grundlage für den Nutzungsausfall dokumentieren.
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt zu kaufen. Dieser Wert ist besonders wichtig bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall. Er wird insbesondere bei Totalschäden benötigt, um die Entschädigung korrekt zu berechnen.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erheblich erreichen oder übersteigen. In diesem Fall wird häufig auf Basis von Wiederbeschaffungswert und Restwert reguliert.
Ablauf & Termine
Für ein Unfallgutachten sind hilfreich:
• Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
• Fotos vom Unfallort oder Schaden, falls vorhanden
• Daten des Unfallgegners
• Versicherung des Unfallgegners
• polizeiliches Aktenzeichen, falls vorhanden
• Kilometerstand
• vorhandene Reparaturrechnungen oder Wartungsnachweise
In Deggendorf und Umgebung vereinbaren wir Vor-Ort-Termine üblicherweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden. In dringenden Fällen sind auch kurzfristigere Termine möglich – rufen Sie uns einfach an.
Ja, je nach Absprache ist eine Besichtigung vor Ort möglich, zum Beispiel bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder am Standort des beschädigten Fahrzeugs.
Nach der Fahrzeugbesichtigung erhalten Sie das fertige Gutachten in vielen Fällen innerhalb von 1 bis 2 Werktagen. Bei komplexeren Schäden oder fehlenden Unterlagen kann die Bearbeitung etwas länger dauern – wir informieren Sie transparent.
Ja. Sie können uns vorab Fotos und Informationen zum Schaden senden. Eine endgültige Beurteilung ist jedoch häufig erst nach einer persönlichen oder detaillierten Begutachtung des Fahrzeugs möglich.
Wir sind insbesondere in Deggendorf und Umgebung tätig. Nach Absprache sind Begutachtungen auch in weiteren Regionen in Bayern möglich.
Weitere Leistungen
Ja. Gerade bei Leasingfahrzeugen ist eine unabhängige Dokumentation des Schadens sinnvoll, um spätere Streitigkeiten bei Rückgabe oder Abrechnung zu vermeiden.
Ja. Neben Unfallgutachten können auch Fahrzeugbewertungen erstellt werden, zum Beispiel für Kauf, Verkauf, Leasing, Finanzierung, Erbschaft, Firmenfahrzeuge oder zur allgemeinen Wertermittlung.
Ja. Wir bewerten Oldtimer und Youngtimer für Versicherungseinstufung, Verkauf, Erbauseinandersetzung oder das H-Kennzeichen nach § 23 StVZO.
Kontakt
Telefonisch unter 0991 / 20098978 oder per E-Mail an anfrage@unfall-gutachten.bayern.
AW Logistikgesellschaft mbH
Donaustraße 55, 94526 Metten
Website: www.unfall-gutachten.bayern
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