Kosten eines KFZ-Gutachtens
In den meisten Fällen entstehen Ihnen als Geschädigtem keine Kosten. Wir erklären, wer zahlt und wie unser Festpreis-Modell funktioniert.
Wer zahlt das Gutachten?
Unfallgutachten nach Haftpflichtschaden
Kostenübernahme durch gegnerische Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die vollständigen Gutachterkosten. Für Sie entstehen keine Auslagen.
Kaskoschaden (selbstverschuldet)
Abrechnung mit eigener Kaskoversicherung
Hier prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob ein Gutachten oder ein einfacher Kostenvoranschlag wirtschaftlich sinnvoller ist.
Kurzgutachten bei Bagatellschaden
Günstiger Festpreis
Für kleinere Schäden nahe der Bagatellgrenze bieten wir ein kompaktes, kostengünstiges Kurzgutachten an.
Wertgutachten (privat)
Festpreis nach Fahrzeugwert & Aufwand
Für Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Oldtimer nennen wir Ihnen vorab einen verbindlichen Festpreis – abhängig von Fahrzeugtyp und Bewertungsaufwand.
Was ist die Bagatellschadengrenze?
Bei sehr kleinen Schäden – etwa einem leichten Kratzer ohne technische Auswirkungen – kann die gegnerische Versicherung argumentieren, dass ein aufwendiges Gutachten nicht erforderlich ist. Diese sogenannte Bagatellschadengrenze wird in der Praxis häufig im Bereich von etwa 750 bis 1.000 Euro gesehen.
Auch scheinbar kleine Schäden können jedoch versteckte Folgeschäden haben. Im Zweifel prüfen wir Ihren Schaden kostenlos und beraten Sie ehrlich, ob sich ein vollständiges Gutachten lohnt oder ein Kurzgutachten ausreicht.
Unser Festpreis-Versprechen
- Verbindlicher Preis vor Auftragserteilung
- Keine versteckten Zusatzkosten
- Direkte Abrechnung mit der Versicherung möglich
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Schadens
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt.
0991 / 28087909