Zum Inhalt springen
Transparent & fair

Kosten eines KFZ-Gutachtens

In den meisten Fällen entstehen Ihnen als Geschädigtem keine Kosten. Wir erklären, wer zahlt und wie unser Festpreis-Modell funktioniert.

Wer zahlt das Gutachten?

Unfallgutachten nach Haftpflichtschaden

Kostenübernahme durch gegnerische Versicherung

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in der Regel die Gutachterkosten. Für Sie entstehen dann in der Regel keine eigenen Gutachterkosten.

Kaskoschaden (selbstverschuldet)

Abrechnung mit eigener Kaskoversicherung

Hier prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob ein Gutachten oder ein einfacher Kostenvoranschlag wirtschaftlich sinnvoller ist.

Kurzgutachten bei Bagatellschaden

Günstiger Festpreis

Für kleinere Schäden nahe der Bagatellgrenze bieten wir ein kompaktes, kostengünstiges Kurzgutachten an.

Wertgutachten (privat)

Festpreis nach Fahrzeugwert & Aufwand

Für Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Oldtimer nennen wir Ihnen vorab einen verbindlichen Festpreis – abhängig von Fahrzeugtyp und Bewertungsaufwand.

Was ist die Bagatellschadengrenze?

Bei sehr kleinen Schäden – etwa einem leichten Kratzer ohne technische Auswirkungen – kann die gegnerische Versicherung argumentieren, dass ein aufwendiges Gutachten nicht erforderlich ist. Diese sogenannte Bagatellschadengrenze wird in der Praxis häufig im Bereich von etwa 750 bis 1.000 Euro gesehen.

Auch scheinbar kleine Schäden können jedoch versteckte Folgeschäden haben. Im Zweifel prüfen wir Ihren Schaden fachlich und sagen Ihnen, ob ein vollständiges Gutachten oder ein Kurzgutachten passt.

Unser Festpreis-Versprechen

  • Verbindlicher Preis vor Auftragserteilung
  • Keine versteckten Zusatzkosten
  • Direkte Abrechnung mit der Versicherung möglich
  • Fachliche Einschätzung, ob ein Gutachten passt

Begutachtung anfragen

Rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen fachlich, ob ein Gutachten oder ein Kurzgutachten zum Schaden passt.

0991 / 20098978